Welche Änderungen zu Lithiumbatterien im Beförderungsrecht (Gefahrgutbestimmungen) sind für 2015 ff. multimodal vorgesehen oder absehbar- eine Übersicht & Zum Beförderungspapier nach ADR 5.4.1.
(2015)
von Tim Schäfer, B.Sc., F-jurist & Gefahrgutbeauftragter, Geschäftsführer
Envites Energy GmbH, Nordhausen-Harztor
Lithiumbatterien primär wie sekundär sind in der Liste der gefährlichen Güter eingetragen.
Aufgrund Ihrer vorzüglichen Eigenschaften erobern diese ionischen Batterietypen neue Anwendungen in hohen Stückzahlen. Die Technologie bietet ein hohes Innovationspotenzial in den nächsten Jahren. Gerade für Deutschland als Exportnation sind die Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von einer bedeutenden Rolle.
Die Dynamik in der Fortentwicklung der Vorschriften ist bemerkenswert. Vor dem Hintergrund der Beförderungssicherheit muss der Entwicklung Rechnung getragen werden. Und es ist festzustellen, dass die Entwicklung diesbezüglich in den nächsten Jahren fortgeschrieben werden muss. Insbesondere aus Deutschland heraus kommen durch die Behörden, Fachverbände, Industrie, Handwerk zielführende Beiträge, die die Sicherheit in
der multimodalen Beförderung prioritär, nachhaltig und effizient stützen. M.E. ist dies wirklich explizit positiv an zu merken.
Aufgabe dieser Beitragsreihe, die nunmehr bereits im 3. Teil hier vorliegt, ist es, diverse Information zu multiplizieren, die es insbesondere den Fachleuten ermöglicht, sich auf die Folgen der Diskussion bzw. geänderte Vorschriften rechtzeitig vorzubereiten, ggf. auch nur, um solchen Änderungen in der Prozesslandschaft, WWS-SAP Umgebungen e.c. möglichst zielführend abbilden zu können.